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   OVG Saarland, 01.03.1990 - 2 R 8/89   

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OVG Saarland, 01.03.1990 - 2 R 8/89 (https://dejure.org/1990,9930)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.03.1990 - 2 R 8/89 (https://dejure.org/1990,9930)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. März 1990 - 2 R 8/89 (https://dejure.org/1990,9930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Reitpferdestall; Mischgebiet; Rücksichtnahmegebot; Nachbar; Geländestufe

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Ein rein privater Lagerplatz - wie er hier in Rede steht - kann in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht deshalb als zulässig angesehen werden, weil er gegenüber einem Lagerplatz als Teil eines sonstigen Gewerbebetriebs als Hauptanlage (hier etwa einem gewerblichen Bootsliegeplatz bzw. einer Bootsvermietung, hierzu VG München, Urt. v. 09.12.2004 - M 11 K 03.2720 -) eher mit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets vereinbar wäre (vgl. zu entsprechenden Überlegungen bei der Unterbringung von Reitpferden für Hobbyzwecke BayVGH Beschl. v. 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549 -, NVwZ-RR 2007, 659; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 -, HmbJVBl 2005, 9; OVG Saarland, Urt. v. 01.03.1990 - 2 R 8/89 -, BRS 50 Nr. 190; hierzu auch Senat, Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Umgekehrt ist es - unbeschadet der objektiven Rechtswidrigkeit der Pferdehaltung - gegenüber dem Kläger nicht rücksichtslos, dass der Beigeladene überhaupt Pferde auf seinem Anwesen hält (vgl., für einen Stall für zwei Reitpferde, freilich in einem gemischt genutzten Dorfbereich, jedoch unterhalb eines sich auf einer Geländestufe unmittelbar anschließenden allgemeinen Wohngebiets, OVG Saarland, Urt. v. 01.03.1990 - 2 R 8/89 - BRS 50 Nr. 190).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Kann aber beispielsweise ein rein erwerbwirtschaftlich geführter und deshalb (jedenfalls nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung) nicht als Anlage für sportliche Zwecke einzustufender Reitbetrieb in einem Dorfgebiet als sonstiger das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb zulässig sein, weil die mit der Pferdehaltung einhergehenden Belästigungen als gebietstypisch anzusehen sind, dann muss dies erstrecht für eine kleine "Hobbypferdehaltung" gelten (vgl. auch OVG Hamburg vom 30.7.2003 HmbJVBl 2005, 9 [zur aus auch aus § 3 Abs. 1 BauNVO hergeleiteten Zulässigkeit einer als "Hauptanlage" geplanten, ausschließlich für private Zwecke bestimmten Schwimmhalle in einem reinen Wohngebiet] sowie OVG Saarl vom 1.3.1990 BRS 50 Nr. 190 [zur Zulässigkeit eines Stalles für zwei Reitpferde als Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2004 - 2 L 168/03

    Pferdehaltung kann in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

    Dementsprechend ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten oder in sonstigen durch Wohnbebauung geprägten Bereichen je nach der Lage des Einzelfalles teils für zumutbar (vgl. NdsOVG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 A 46/78 -, BRS 39, 135; OVG Saarl, Urt. v. 01.03.1990 - 2 R 8/89 -, BRS 50, 455) und teils für unzumutbar erachtet worden (vgl. OVG Saarl, Beschl. v. 29.01.1988 - 2 R 363/86 -, BRS 48, 138; VGH BW, Urt. v. 16.05.1990 - 3 S 218/90 -, JURIS; Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181).
  • VG Arnsberg, 16.03.1999 - 4 L 317/99

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte Baugenehmigung

    In bauplanungsrechtlicher Hinsicht ist dem Antragsteller allerdings grundsätzlich darin zuzustimmen, daß ein Pferdestall neben einer reinen Wohnbebauung häufig unzulässig ist, vgl. hierzu etwa: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Urteil vom 16. Mai 1990 - 3 S 218/90 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saar), Urteil vom 1. März 1990 - 2 R 8/89 -, Baurechtssammlung (BRS) Band 50 Nr. 190; VGH BW, Urteil vom 28. September 1988 - 3 S 735/88 -, Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe Band 39, Seite 312; OVG Saar, Beschluß vom 29. Januar 1988 - 2 R 363/86 -, BRS Band 48 Nr. 52.
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